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Übersicht
Fahrer- und Werkstattkarten
Deutschland u. Österreich
Hier können Sie Ihre Fahrer- und Werkstattkarte beantragen.
Bitte beachten Sie das die gesetzliche verpflichtet sind Ihre Fahrerkarte nach erhalt
spätestens alle 28 Tage zu speichern und auszuwerten.
Die verschiedene Möglichkeiten der gesetzlichen Speicher- und Auswerte Pflichten finden Sie hier.
Die gesetzlichen Vorschriften dazu können Sie hier einsehen.
Bundesland | Ausgabestelle |
---|---|
Bayern | |
Baden-Württemberg | |
Berlin |
Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten
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Brandenburg |
Fahrerlaubnisbehörden
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Bremen |
Fahrerlaubnisbehörden
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Landesbetrieb Verkehr
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Asfinag
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