Beschreibung
SMART Fahrtenschreiber Version 2 in der EU vorgeschrieben, ab 21.08.2023 in sämtlich gewerblich genutzten Fahrzeugen welche sich unter der EU 516/2006 im öffentlichen Verkehr bewegen.
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland eine Sondergenehmigung besteht, dass Sie Ihr Fahrzeug bis zum 31.12.2023 noch mit dem Vorgänger Model montieren und zulassen können. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle.
Es muss beachtet werden, dass spätestens 24 Monate nach Einbau der neue Fahrtenschreiber ab umgetauscht werden muss – spätestens jedoch zum 20.08.2025 siehe .