Da es oft in den PKW / kleinen Nutzfahrzeugen keine Möglichkeit gibt den Standardmäßigen Impulsgeber am Getriebe zu Montieren, wird der CAN-Bus-Anschluss zwischen dem CAN Bus des Fahrzeuges und dem
M1 N1 Adapter geschaltet. Der M1 N1 Adapter bereitet die Impulse für den Fahrtenschreiber auf und sendet das richtige Signal. Dies ermöglicht eine Reibungslose Installation. Bitte beachten Sie, dass nach der Montage das Fahrzeug zwingend eine
Überprüfung / Kalibrierung des Fahrtenschreibers nach StVZO § 57b. erfolgen muss. Hier geht es zu unseren Werkstätten welche die Montage durchführen.
Dieser CAN Anschluss wird auch gerne in Verbindung von M1/N1 Adapter verwendet.
Erklärung
Da es oft in den PKW / kleinen Nutzfahrzeugen keine Möglichkeit gibt den Standardmäßigen Impulsgeber am Getriebe zu Montieren, wird der CAN-Bus-Anschluss zwischen dem CAN Bus des Fahrzeuges und dem
M1 N1 Adapter geschaltet. Der M1 N1 Adapter bereitet die Impulse für den Fahrtenschreiber auf und sendet das richtige Signal. Dies ermöglicht eine Reibungslose Installation. Bitte beachten Sie, dass nach der Montage das Fahrzeug zwingend eine
Überprüfung / Kalibrierung des Fahrtenschreibers nach StVZO § 57b. erfolgen muss. Hier geht es zu unseren Werkstätten welche die Montage durchführen.
Dieser CAN Anschluss wird auch gerne in Verbindung von M1/N1 Adapter verwendet.
Fahrtenschreiber/Kontrollgeräte hier: Erinnerung an die bevorstehende Nachrüstungspflicht mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2; Stichtag 18.08.2025
Am 11.03.2024 hat uns das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Mitteilung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission bezüglich bevorstehende Umrüstfristen für Fahrtenschreiber zur Kenntnis übermittelt. Darin wurde empfohlen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch möglichst im Rahmen dieser Überprüfungen erfolgt.
Da der Stichtag 18.08.2025 nun unmittelbar bevorsteht, möchten wir Sie nochmals ausdrücklich daran erinnern, dass die Nachrüstung mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2 zeitnah und fristgerecht erfolgen muss. Für Fahrzeuge, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und grenzüberschreitend eingesetzt werden, endet die Übergangsfrist am 18.08.2025.
Bitte beachten Sie: Eine Nachrüstung im Rahmen der turnusmäßigen Fahrtenschreiberprüfung ist aufgrund der verbleibenden Zeit nicht mehr in allen Fällen möglich. Daher empfehlen wir, die Umrüstung zeitnah und in Abstimmung mit den zuständigen Einbaubetrieben bzw. Werkstätten zu planen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile gesicherten Verfügbarkeit des Fahrtenschreiber GEN2 V2 sollten die zuständigen Betriebe nochmals gezielt auf die bevorstehende Frist und die Notwendigkeit der Umrüstung hingewiesen werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung bei der fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.