SMART Generation 2 Version 2 Fahrtenschreiber ab August 2024 in der EU vorgeschrieben in allen Fahrzeugen (neu zugelassene Fahrzeuge, sämtlich gewerblich genutzten Fahrzeuge), welche sich unter der EU 516/2006 im öffentlichen Verkehr bewegen. Ebenso ist die Umrüstung bestehender Fahrzeuge nach folgender Auflistung vorgeschrieben. Liste
In Verbindung von DSRC Modul sowie GNSS Satelliten Verbindung. Nach EU 799/2016.
Erklärung
VDO DTCO 4.1x Mobility Paket 24V-ADR Z1,Z2 mit CAN ohne R
Das Mobility Paket beinhaltet alle Teile, welche Sie für den Austausch Ihren bestehenden “alten” Fahrtenschreiber z.B. analoge oder auch digitale einer älteren Generation benötigen. Zusätzlich erforderlich ist ein Impulsgeber, welcher im Getriebe verbaut wird. Die neuen Impulsgeber der Generation 4 haben bereits die neueste Verschlüsselung – Sicherheitstechnik integriert. Der Fahrtenschreiber wird bei der Kalibrierung mit dem Impulsgeber einmalig verheiratet. Dies geht nur einmal. Sollten Sie einen neuen Fahrtenschreiber montieren, wird auch ein neuer Impulsgeber benötigt.
Bilder
Lieferumfang
Fahrtenschreiber DTCO 1381 4.1x SMART
DSRC Antenne
DSRC Kabel 3m
Abdeckung DSRC Antenne
Gebrauchsanweisung Fahrtenschreiber
895,00 €
exkl. 19 % MwSt.
VDO Bestellnummer: 1381-4550332024
Für die Fahrzeuge: – Ford F-Max
– Isuzu NQR
– Scania S,R Series
Fahrtenschreiber/Kontrollgeräte hier: Erinnerung an die bevorstehende Nachrüstungspflicht mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2; Stichtag 18.08.2025
Am 11.03.2024 hat uns das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Mitteilung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission bezüglich bevorstehende Umrüstfristen für Fahrtenschreiber zur Kenntnis übermittelt. Darin wurde empfohlen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch möglichst im Rahmen dieser Überprüfungen erfolgt.
Da der Stichtag 18.08.2025 nun unmittelbar bevorsteht, möchten wir Sie nochmals ausdrücklich daran erinnern, dass die Nachrüstung mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2 zeitnah und fristgerecht erfolgen muss. Für Fahrzeuge, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und grenzüberschreitend eingesetzt werden, endet die Übergangsfrist am 18.08.2025.
Bitte beachten Sie: Eine Nachrüstung im Rahmen der turnusmäßigen Fahrtenschreiberprüfung ist aufgrund der verbleibenden Zeit nicht mehr in allen Fällen möglich. Daher empfehlen wir, die Umrüstung zeitnah und in Abstimmung mit den zuständigen Einbaubetrieben bzw. Werkstätten zu planen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile gesicherten Verfügbarkeit des Fahrtenschreiber GEN2 V2 sollten die zuständigen Betriebe nochmals gezielt auf die bevorstehende Frist und die Notwendigkeit der Umrüstung hingewiesen werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung bei der fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.