Dieser Fahrtenschreiber Dummy ersetzt Ihren Fahrtenschreiber ( MTCO1324, DTCO 1381, SE 5000 usw. )
Sollte Ihr Fahrzeug nicht unter die Fahrpersonalverordnung fallen sowie unter die EU 561/2006 kann der dieser Fahrtenschreiber Dummy eingebaut werden.
Der Fahrtenschreiber Dummy übernimmt dann die Funktionen des Fahrtenschreibers wie Ansteuerung der Instrumente und Bereitstellung der CAN Daten. Der Dummy wird aufgrund Ihrer Angaben auf das
Fahrzeug Programmiert, so das sie dieses nur umstecken müssen ( ohne Gewähr)
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, ob sie ohne den Fahrtenschreiber ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehr betreiben dürfen. Weitere hilfreiche Gesetzliche Grundlagen der BAG finden Sie hier.
Hinweis! Der Dummy eignet sich nicht für Iveco Daily!
Fahrtenschreiber/Kontrollgeräte hier: Erinnerung an die bevorstehende Nachrüstungspflicht mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2; Stichtag 18.08.2025
Am 11.03.2024 hat uns das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Mitteilung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission bezüglich bevorstehende Umrüstfristen für Fahrtenschreiber zur Kenntnis übermittelt. Darin wurde empfohlen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch möglichst im Rahmen dieser Überprüfungen erfolgt.
Da der Stichtag 18.08.2025 nun unmittelbar bevorsteht, möchten wir Sie nochmals ausdrücklich daran erinnern, dass die Nachrüstung mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2 zeitnah und fristgerecht erfolgen muss. Für Fahrzeuge, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und grenzüberschreitend eingesetzt werden, endet die Übergangsfrist am 18.08.2025.
Bitte beachten Sie: Eine Nachrüstung im Rahmen der turnusmäßigen Fahrtenschreiberprüfung ist aufgrund der verbleibenden Zeit nicht mehr in allen Fällen möglich. Daher empfehlen wir, die Umrüstung zeitnah und in Abstimmung mit den zuständigen Einbaubetrieben bzw. Werkstätten zu planen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile gesicherten Verfügbarkeit des Fahrtenschreiber GEN2 V2 sollten die zuständigen Betriebe nochmals gezielt auf die bevorstehende Frist und die Notwendigkeit der Umrüstung hingewiesen werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung bei der fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.