Conversión de todos los tacógrafos analógicos y digitales antes del 31.12.2024Conversión de todos los SMART Versión 1 a SMART Ver.2 antes del 20/08/2025
Fahrtenschreiber/Kontrollgeräte hier: Erinnerung an die bevorstehende Nachrüstungspflicht mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2; Stichtag 18.08.2025
Am 11.03.2024 hat uns das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Mitteilung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission bezüglich bevorstehende Umrüstfristen für Fahrtenschreiber zur Kenntnis übermittelt. Darin wurde empfohlen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch möglichst im Rahmen dieser Überprüfungen erfolgt.
Da der Stichtag 18.08.2025 nun unmittelbar bevorsteht, möchten wir Sie nochmals ausdrücklich daran erinnern, dass die Nachrüstung mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2 zeitnah und fristgerecht erfolgen muss. Für Fahrzeuge, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und grenzüberschreitend eingesetzt werden, endet die Übergangsfrist am 18.08.2025.
Bitte beachten Sie: Eine Nachrüstung im Rahmen der turnusmäßigen Fahrtenschreiberprüfung ist aufgrund der verbleibenden Zeit nicht mehr in allen Fällen möglich. Daher empfehlen wir, die Umrüstung zeitnah und in Abstimmung mit den zuständigen Einbaubetrieben bzw. Werkstätten zu planen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile gesicherten Verfügbarkeit des Fahrtenschreiber GEN2 V2 sollten die zuständigen Betriebe nochmals gezielt auf die bevorstehende Frist und die Notwendigkeit der Umrüstung hingewiesen werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung bei der fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.