As it is often not possible to mount the standard pulse generator on the transmission in passenger cars / small commercial vehicles, the CAN bus connection is connected between the CAN bus of the vehicle and the
M1 N1 adapter. The M1 N1 adapter processes the pulses for the tachograph and sends the correct signal. This enables a smooth installation. Please note that after installation, the vehicle must undergo a
check/calibration of the tachograph in accordance with StVZO § 57b. must be carried out. Click here to go to our workshops that carry out the installation.
This CAN connection is also often used in conjunction with M1/N1 adapters.
Explanation
As it is often not possible to mount the standard pulse generator on the transmission in passenger cars / small commercial vehicles, the CAN bus connection is connected between the CAN bus of the vehicle and the
M1 N1 adapter. The M1 N1 adapter processes the pulses for the tachograph and sends the correct signal. This enables a smooth installation. Please note that after installation, the vehicle must undergo a
check/calibration of the tachograph in accordance with StVZO § 57b. must be carried out. Click here to go to our workshops that carry out the installation.
This CAN connection is also often used in conjunction with M1/N1 adapters.
Fahrtenschreiber/Kontrollgeräte hier: Erinnerung an die bevorstehende Nachrüstungspflicht mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2; Stichtag 18.08.2025
Am 11.03.2024 hat uns das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Mitteilung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission bezüglich bevorstehende Umrüstfristen für Fahrtenschreiber zur Kenntnis übermittelt. Darin wurde empfohlen, die regelmäßige Überprüfung der Fahrtenschreiber so zu planen, dass der Austausch möglichst im Rahmen dieser Überprüfungen erfolgt.
Da der Stichtag 18.08.2025 nun unmittelbar bevorsteht, möchten wir Sie nochmals ausdrücklich daran erinnern, dass die Nachrüstung mit dem Fahrtenschreiber GEN2 V2 zeitnah und fristgerecht erfolgen muss. Für Fahrzeuge, die aktuell mit dem Fahrtenschreiber der zweiten Generation Version 1 (GEN2 V1) ausgerüstet sind und grenzüberschreitend eingesetzt werden, endet die Übergangsfrist am 18.08.2025.
Bitte beachten Sie: Eine Nachrüstung im Rahmen der turnusmäßigen Fahrtenschreiberprüfung ist aufgrund der verbleibenden Zeit nicht mehr in allen Fällen möglich. Daher empfehlen wir, die Umrüstung zeitnah und in Abstimmung mit den zuständigen Einbaubetrieben bzw. Werkstätten zu planen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der mittlerweile gesicherten Verfügbarkeit des Fahrtenschreiber GEN2 V2 sollten die zuständigen Betriebe nochmals gezielt auf die bevorstehende Frist und die Notwendigkeit der Umrüstung hingewiesen werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung bei der fristgerechten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.